Einen Kleingarten zu pachten ist leichter als mancher denkt:
...gut verteilt ist die Gartenarbeit einfach zu erledigen und macht Spaß, finanzieller Aufwand ist gering und gut planbar. Trotzdem sollten Sie sich einige Überlegungen machen, bevor Sie eine Entscheidung treffen:
-Sind Sie an der Gartenarbeit interessiert?
-Haben Sie genug Zeit, um sich mit dem Garten zu beschäftigen?
-Unterstützt Sie Ihre Familie dabei?
-Können Sie sich in einen Verein einfügen?
-Sind Sie bereit zusätzliche Verpflichtungen aufzunehmen und am Vereinsleben teilzunehmen?
Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen. Im Folgenden versuchen wir einige Fragen zum Kleingarten und unserem Verein zu beantworten.
1 Was ist ein Kleingarten?
Kurz gefasst ist ein Kleingarten ist ein Grundstück mit maximal 400m² der von der Gemeinde über Verband und nachfolgend über Verein an eine Privatperson auf unbegrenzte Zeit für kleingärtnerische Nutzung verpachtet wird. Da solche Grundstücke besonders günstig verpachtet werden und zum Erhalt des Grüns in der Stadt dienen sollen unterliegt deren Nutzung mehreren Einschränkungen. Begrenzt sind z.B. die Laubengröße, Erholungsflächen und Wege, Düngerauswahl etc.
2 Was kostet ein Kleingarten?
Wenn Sie einen Garten übernehmen ist eine Ablöse an Vorpächter für Pflanzen und zulässige Baulichkeiten fällig. Die Summe wird nach Richtlinien des Verbandes durch geschultes Fachpersonal ermittelt und kann, je nach Zustand, einige Hunderte bis einige Tausende Euro betragen. Mit der Zahlung der Summe gehen die auf dem Grundstück befindlichen Sachen und Pflanzen in Ihr Eigentum über. Das Grundstück selbst bleibt Eigentum der Stadt Mannheim. Darüber hinaus werden Sie einen Mindestbestand an Gartengeräten brauchen. Meistens übergibt der Vorpächter seine Gartengeräte gegen eine angemessene Entschädigung. Vom Verein wird ein Beitrittsgeld in der Höhe von 26 Euro einmalig berechnet.
Jährlich werden sie folgende Ausgaben haben:
Jahresbeitrag 16 Euro
Pacht und Umlagen ca. 100 Euro
Laubenversicherung je nach Versicherungswert ca. 20-100 Euro
Bewässerungskosten je nach Verbrauch.
Eventuell einen finanziellen Ausgleich für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit
3 Was ist Gemeinschaftsarbeit?
Der Verein unterhält gemeinschaftliche Anlagen, wie Spielplatz und Vereinshaus und hat seine bürgerliche Pflichten (wie z.B. Verkehrssicherungspflicht) zu erfüllen. Darunter fallen z.B.: Hecke schneiden am Hauptweg, Hilfe beim Sommerfest, Wege kehren etc. Um die Kosten dafür möglichst gering zu halten hat jeder Pächter im Jahr 12 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Werden diese nicht erbracht, wird für jede fehlende Stunde ein bestimmter Betrag fällig. Von der Gemeinschaftsarbeit profitieren letztendlich alle Mitglieder.
4 Ich kenne mich mit Garten nicht gut aus, ist es ein Ablehnungsgrund?
Nein! Alles was zählt ist Wille und Lernbereitschaft. Wir haben geschulte Fachberaterin, die Ihnen beim Lernen hilft. Aber auch Gartennachbarn zeigen meistens gerne, wenn man sie fragt, wie man einen Spaten hält.
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